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Steuern

Beim Erwerb einer eigengenutzten Immobilie gibt es im Wesentlichen zwei steuerliche Förderungen, die genutzt werden können.

Wenn Sie Wohnriester nutzen können,sollten Sie dies einmal durchrechnen lassen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier.

Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben und sanieren, können Sie 10 Jahre je 9% der Sanierungskosten nach §10 f EStG wie Sonderausgaben abziehen.

Beim Erwerb einer vermieteten Immobilie ist der Überschuss der Mieteinnahmen über die Aufwendungen für die Immobilie als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.

Von den Mieteinnahmen können Sie nicht nur die Zinsen für die Immobilienfinanzierung und die lineare Abschreibung abziehen.

Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie oder eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet erwerben und sanieren, gelten für die Sanierungskosten erhöhte Abschreibungsbeträge nach § 7i EStG und § 7h EStG.

Danach können Sie im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren jährlich 9% der Sanierungskosten und im 9. bis 12. Jahr nach Fertigstellung jährlich 7% der Sanierungskosten abschreiben.

Dadurch entstehen oft negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese “Verluste” können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Die in anderen Einkunftsarten gezahlten Steuern werden dann teilweise wieder erstattet. Sie können auch schneller Liquidität gewinnen, indem Sie die Lohnsteuerzahlungen ermäßigen lassen bzw. Einkommenssteuervorauszahlungen sofort anpassen.

Der Verkauf einer Immobilie kann nach §23 EStG besteuert werden. Der Verkauf ist in der Regel dann nicht steuerbar, wenn

  • zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen oder
  • die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs und in den letzten zwei Jahren davor selbst genutzt wurde.

Ziehen Sie also bitte auch vor Verkauf einer Immobilie einen Steuerberater zu Rate.

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